Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter: | 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2) | |
Eingeschlossene Klassen: | A2, A1 und AM | |
Ausbildung: | Theorie | 12 Doppelstunden Grundstoff, 4 Doppelstunden Zusatzstoff |
Praxis | 5 Fahrstunden Überland 4 Fahrstunden Autobahn 3 Fahrstunden bei Dunkelheit | |
Prüfung: | Theorie | 30 Fragen (20 Grund- und 10 Zusatzstoff) maximal 10 Fehlerpunkte Bei Vorbesitz der Klasse B nur maximal 6 Fehlerpunkte |
Praxis | 70 Minuten |
Seit 01.01.2021 gelten Neufassungen der Prüfungsrichtlinien für die praktische Fahrerlaubnisprüfung der Klassen A, A1, A2 und AM. Die Bestimmungen von Schutzkleidung für Bewerber der Kraftradklassen sind wie folgt:
Sie dürfen ihre Fahrstunden und die praktische Prüfung gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nur in voller Schutzkleidung absolvieren.
Die Motorradschutzbekleidung besteht aus:
Seit 2019 gibt es eine Kennzeichnungspflicht für Motorradschutzkleidung mit einem Label in fünf Schutzklassen. Dabei Steht „C“ für reinen Aufprallschutz (Protektoren), „B“ für reinen Abriebschutz und „A“ für Bekleidung mit Aufprall und Abriebschutz. Letztere sollte als Mindeststandard angesehen werden. „AA“ und „AAA“ weisen eine höhere Schutzwirkung als „A“ aus. Zudem gibt es eine neue Prüfnorm für Schutzhelme (ECE-R-22.06), welche seit 2021 anwendbar und ab Juni 2023 verpflichtend ist.