Mindestalter: | 15 Jahre oder älter Wer am 01.04.1980 bereits 15 Jahre war, d.h. wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, bedarf keiner Ausbildung. Er darf ohne Prüfbescheinigung Mofa´s fahren | |
Ausbildungsbeginn: | 6 Monate vor erreichen des Mindestalters | |
Ausbildung: | Theorie | Mindestens 6 Doppelstunden (a 90 Minuten) theoretischer Unterricht |
Praxis | Mindest 90 Minuten Praktische Ausbildung im Einzelunterricht oder 180 Minuten im Gruppenunterricht | |
Prüfung: | Theorie | 20 Fragen (15 Grund- und 5 Zusatzstoff) maximal 7 Fehlerpunkte Frühestens 3 Monate vor erreichen des Mindestalters (beim TÜV-Süd) Die Prüfung (nur Theorie) ist bestanden, wenn du nicht mehr als sieben Fehlerpunkte in deinem Prüfungsbogen erreichst. |
Praxis | entfällt |