Führer­schein - Umschrei­bung einer aus­ländischen Fahr­erlaubnis

Du wohnst in Karlsruhe und besitzt eine Fahrerlaubnis aus einem ausländischen Staat und willst diesen in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen? Dann sprich uns einfach an. Wir erklären dir wie die Umschreibung funktioniert!

Welche Kriterien zur Umschreibung verlangt werden, gibt das jeweilige Ordnungsamt/Führerscheinstelle vor. Je nach Besitzstand und Land wird festgelegt, welche Auflagen (theoretische und praktische Prüfung) erfüllt werden müssen.

Du benötigst folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Pass
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • Ausländischer Führerschein im Original
  • Der ausländische Führerschein muss zum Zeitpunkt der Beantragung der Umschreibung noch gültig sein.
  • Übersetzung und Klassifizierung des ausländischen Führerscheins
    Folgende Stellen können Übersetzungen vornehmen: Allgemeiner Deutscher Automobilclub (ADAC).
  • Nachweis über ausreichendes Sehvermögen
  • Bei Umschreibung der Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L ist eine Bescheinigung einer als Sehteststelle anerkannten Augenoptikerin oder eines Augenoptikers beziehungsweise einer Augenärztin oder eines Augenarztes ausreichend.
  • Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen bei Umschreibung der Fahrerlaubnisklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L.
  • Bestätigung oder Angabe der Fahrschule, bei der du dich angemeldet hast. Du musst in jedem Fall eine theoretische und praktische Prüfung ablegen.
  • Nachweis über das Ausstellungsdatum des ausländischen Führerscheins
  • Bestätigung über die erste Anmeldung in der Bundesrepublik Deutschland
  • Falls deine erste Anmeldung in der Bundesrepublik Deutschland in Karlsruhe erfolgt ist und du seither ständig hier gewohnt hast, ist diese Bestätigung nicht erforderlich.

1. Inhaber einer ausländischen (nicht EU-/EWR-) Fahrerlaubnis

Unter welchen Bedingungen die ausländische Fahrberechtigung umgeschrieben wird, hängt davon ab, ob es sich um einen der EU/EWR gleichgestellten Staat ("Listenstaat") oder um einen Drittstaat (alle sonstigen Staaten) handelt.
Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrberechtigung, die nicht im EU- oder EWR-Bereich erteilt worden ist, unterliegen der 6-Monatsfristfür die Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis, wenn sie einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet begründen (§ 4 Abs. I IntVO), Wird die 6-Monatsfrist versäumt, muss zur Vermeidung strafrechtlicher Folgen auf das Fahren verzichtet werden.
Hält der Inhaber der ausländischen Fahrberechtigung die 6-Monatsfrist ein, muss er weiterhin nachweisen, dass die ausländische Fahrberechtigung noch gültig ist. Außerdem muss die Meldebestätigung eines Einwohnermeldeamtes, ein Lichtbild (35 x 45 mm in Halbprofil ohne Kopfbedeckung) und beim Antrag auf die FE-Klassen CI, CIE, C, CE, DI, DIE, D, DE eine ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV vorgelegt werden. Schließlich dürfen keine Eignungsbedenken bestehen. Sind Anhaltspunkte für die Nichteignung vorhanden (z. B. durch Auskunft aus dem VZR), kann das Beibringen eines Fahreignungsgutachtens gefordert werden.

2. Inhaber einer Fahrerlaubnis aus Drittstaaten (alle sonstigen Staaten)

Alle Inhaber einer ausländischen Fahrberechtigung, die weder im EU-/EWR-Bereich noch in der Staaten-Liste (der Anlage 11 FeV) erworben worden ist, müssen vor der Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis eine theoretische und praktische Fahrerlaubnis-Prüfung ablegen (§ 31 Abs. 2 FeV / § 11 Abs. 2 a Satz 2 StVZO).

3. Inhaber von Führerscheinen dieser Staaten-Liste

Die Inhaber von Führerscheinen dieser Staaten-Liste dürfen ohne Umschreibung 6 Monate im Inland fahren und innerhalb dieser Frist oder auch danach die deutsche Fahrerlaubnis prüfungsfrei und ohne Fahrpraxisnachweis beantragen. Der Antrag muss innerhalb von 3 Jahren ab Wohnsitzbegründung im Bundesgebiet gestellt werden, andernfalls ist eine komplette Fahrausbildung und Prüfung zu absolvieren.

1. Staatenliste für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis "Listen-Staaten"

Ausstellungsstaat

Klasse(n)

theoretische
Prüfung

praktische
Prüfung

Andorra

alle

nein

nein

Estland

alle

nein

nein

Französisch-Polynesien

alle

nein

nein

Guernsey

alle

nein

nein

Insel Man

alle

nein

nein

Israel

B

nein

nein

Japan

alle

nein

nein

Jersey

alle

nein

nein

Kroatien

alle

nein

nein

Lettland

A1, A2, A, B1, B, BE, C, CE, D, DE

nein

nein

Litauen

alle

ja

nein

Malta

alle

nein

nein

Monaco

alle

nein

nein

Neukaladonien

alle

nein

nein

Polen

alle

nein

nein

Republik Korea

1,2

nein

nein

San Marino

alle

nein

nein

Schweiz

alle

nein

nein

Singapur

alle

nein

nein

Slowakei

alle

nein

nein

Slowenien

alle

nein

nein

Südafrika

alle

nein

nein

Tschechien

alle

nein

nein

Ungarn

alle

nein

nein

Fahrerlaubnisse, die im tatsächlichen Herrschaftsbereich der Behörden in Taiwan erteilt wurden

B/BE

nein

ja

2. Pkw-Fahrerlaubnisse der US-Bundesstaaten und USA-Außengebiete:

Ausstellungsstaat

Klasse(n)

theoretische
Prüfung

praktische
Prüfung

Alabama

D

nein

nein

Arizona

G, D, 2

nein

nein

Arkansas

D

nein

nein

Colorado

C, R

nein

nein

Conneticut

D, 1, 2

ja

nein

Delaware

D

nein

nein

District of Columbia

D

ja

nein

Florida

E

ja

nein

Idaho

E

ja

nein

Illinois

D

nein

nein

Kansas

C

nein

nein

Kentucky

D

nein

nein

Louisiana

E

nein

nein

Massachusetts

D

nein

nein

Michigan

operator

nein

nein

Mississippi

operator. R

ja

nein

Missouri

F

ja

nein

Nebraska

O

ja

nein

New Mexico

D

nein

nein

North Carolina

C

ja

nein

Ohio

D

nein

nein

Oregon

C

ja

nein

Pennsylvania

C

nein

nein

Puerto Rico

3

nein

nein

South Carolina

D

nein

nein

South Dakota

1, 2

nein

nein

Tennessee

D

ja

nein

Utah

D

nein

nein

Virginia

None, M, A, B, C

nein

nein

West Virginia

E

nein

nein

Wisconsion

D

nein

nein

Wyoming                                                                                                         

C

nein

nein

3. Pkw-Fahrerlaubnisse der Kanadischen Provinzen:

Ausstellungsstaat

Klasse(n)

theoretische
Prüfung

praktische
Prüfung

Alberta

5

nein

nein

Britisch Columbia

5

nein

nein

Manitoba

5

nein

nein

New Brunswick

5, 7 Stufe 2

nein

nein

Newfoundland

5

nein

nein

Northwest Territories

5

nein

nein

Nova Scotia

5

nein

nein

Ontario

G

nein

nein

Prince Edward Island

5

nein

nein

Quebec

5

nein

nein

Saskatchewan

1 und 5

nein

nein

Yukon                                                                                                                

G

nein

nein

Informationen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis:

Hinweise für Inhaber ausländischer Führerscheine:

Bei Fragen zu deiner Umschreibung sind wir gerne für dich da!
Ruf uns doch einfach an!
Kontakt
  • Fahrschule Jens Stoll

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  • Mo 08:00 - 10:00 Uhr
  • Di, Mi und Do 17:00 - 18:30 Uhr
Theorieunterricht
  • Di, Mi und Do 18:30 - 20:00 Uhr
  • Mi 20:00 - 21:30 Uhr (nur Motorrad­unterricht)
  • Mi und Fr 09:00 - 10:30 Uhr