Warnstufe und ihre Auswirkungen auf die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfungen sowie den Zutritt zum Theorieunterricht
Verweis auf die aktuell gültige Corona-Verordnung des Landes Baden-Württembergs: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/)
Mit Eintreten der Warn-, oder Alarmstufe sind wir als Fahrschule zur Überprüfung der vorzulegenden Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweise verpflichtet. Dies gleiche gilt für die theoretische als auch praktische Fahrerlaubnisprüfung.
Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen.
Besonderheit für Schüler*innen:
Für Schülerinnen und Schüler besteht im Zusammenhang mit der Teilnahme an Angeboten bzw. dem Zutritt zu Einrichtungen (Teil 2 der Corona-Verordnung) eine spezielle Regelung in § 5 Absatz 3 Corona-Verordnung:
Schülerinnen oder Schüler, welche an regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, haben stets Zutritt zu in Teil 2 der Corona-Verordnung genannten Einrichtungen oder Angeboten, sofern dies im Rahmen der zulässigen Kapazitäten möglich und die Schülerin/der Schüler asymptomatisch ist. Entscheidend ist, dass in der jeweiligen Schule das Schutzkonzept inklusive der Testung nach § 3 Corona-Verordnung Schule zur Anwendung kommt. Der Schülerstatus muss in der Regel durch ein entsprechendes Ausweisdokument erbracht werden, dies kann beispielsweise ein Schülerausweis oder eine Schulbescheinigung sein. Für Anbieter bzw. Veranstalter gilt § 7 Corona-Verordnung in diesem Fall entsprechend, der Nachweis über den Schülerstatus muss geprüft werden, sobald Teilnahme- bzw. Zutrittsbeschränkungen in Teil 2 der Corona-Verordnung vorgesehen sind.
Nach langer Wartezeit ist es endlich wieder soweit. Ab Montag, dem 01.03.2021 dürfen die Fahrschulen in Baden-Württemberg den Betrieb wieder aufnehmen. Allerdings nur in der Praxis.
Daher bieten wir mit unserer Kooperationsfahrschule DrivEddy Online-Theorieunterricht an.
Bei Fragen zu der Thematik stehen wir euch gerne auch telefonisch zur Verfügung!
Voraussetzung um die Schlüsselzahl 196 zu erwerben: