Besonderheiten bei der Motorradprüfung
Seit 1.Mai 2014 muss jeder Bewerber für die Klasse A, A1, A2 oder AM geeignete Motorradschutzbekleidung bei der praktischen Prüfung tragen. Die Schutzkleidung ist in der Praxis auch während aller Ausbildungsfahrten zu tragen.
Die Motorradschutzbekleidung besteht aus:
eng anliegender Motorradjacke,
Rückenprotektor, falls nicht in Motorradjacke integriert,
Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz.
Problematisch ist, dass keine verbindliche Norm für die Schutzbekleidung genannt ist. Aus Sicherheitsgründen sollte bei der Anschaffung der Schutzkleidung darauf geachtet werden, dass nur ein nach ECE-R 22/05 geprüfter Motorradhelm verwendet wird und die Protektoren eine CE-Prüfung (Norm 1621-2) haben.
Für Besitzer eines Motorradführerscheins ändert sich nichts!
Welche Motorradschutzausrüstung man beim Zweiradfahren im Alltag benutzt ist in großem Maß eine persönliche Entscheidung. Der Gesetzgeber regelt nur das Mindestmaß an Schutzausrüstung.